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   OLG Schleswig, 12.02.1997 - 2 W 11/97   

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https://dejure.org/1997,7048
OLG Schleswig, 12.02.1997 - 2 W 11/97 (https://dejure.org/1997,7048)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.02.1997 - 2 W 11/97 (https://dejure.org/1997,7048)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 2 W 11/97 (https://dejure.org/1997,7048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 829
  • MDR 1997, 391
  • Rpfleger 1997, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08

    Feststellung und Verjährung des Wohngeldanspruchs

    Die Kammer hat zu Recht davon angenommen, dass es für die wirksame Einlegung der Beschwerde der Unterzeichnung des Beschwerdeschriftsatzes durch den Verfahrensbevollmächtigten nicht bedurfte, da dem Schriftsatz mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden konnte, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelte (OLG Köln OLGR 1997, 273).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Höhe der Stornoreserve die Höhe der auf noch stornogefährdete Verträge entfallenden Vorschüsse übersteigt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 18.6.1997 - 35 U 11/95, OLGR 1997, 273).
  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf

    Darüber hinaus trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Fälligkeit seines Auszahlungsanspruchs (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 18.06.1997 - 35 U 11/95, OLGR 1997, 273, juris Rn. 26, 35; Staub/ Emde , HGB, 5. Aufl. 2008, § 87a Rn. 127 m.w.Nachw.) und damit auch zu Bestehen und Umfang einer Übersicherung der Beklagten.
  • LG Cottbus, 16.06.2022 - 2 O 108/22

    Widerspruch gem. §§ 899, 894 BGB bei Grundbuchunrichtigkeit - Voraussetzungen

    Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist das Amtsgericht nur für den Erlass und für die Aufhebung gem. § 942 Abs. 3 ZPO zuständig, während über andere Rechtsbehelfe grundsätzlich das Gericht der Hauptsache entscheidet ( OLG Schleswig , Beschl. v. 12.02.1997 - 2 W 11/97 - Juris, Rn. 4; G. Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 942 Rn. 4).
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